"Jeder Unternehmer mit Beschäftigten hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 ASiG bezeichneten Aufgaben schriftlich zu bestellen und dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er dieser Verpflichtung nachgekommen ist."
Arbeits- und Gesundheitsschutz geht jeden an.
Sie haben noch keine Arbeitsschutz- Organisation in Ihrem Betrieb?
Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Unternehmen arbeitssicher zu gestalten.
Wir wollen, das Ihre Mitarbeiter gesund und Leistungsfähig bleiben!