Alles auf einen Blick
Unsere Serviceangebote
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wir übernehmen für Sie Verantwortung in der Arbeits- und Gesundheitssicherheit. Für Sie bedeutet das, mehr Ressourcen für das Wesentliche zu haben.
Mit Sicherheit schaffen wir Vertrauen!
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen, denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und die Störung der Betriebsabläufe.
Die Grundbetreuung und der betriebsspezifische Teil der Betreuung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umfasst:
Unsere Grundbetreuung:
- Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Ereignissen
- Unterstützung bei der innerbetrieblichen Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Regelmäßige betriebliche Begehungen gemäß Gefährdungsbeurteilung
- Teilnahme an Arbeitssicherheits-Ausschuss-Sitzungen (ab 21MA)
- einen Zugang zum Onlineportal von HSE.Management
Betriebsspezifischer Teil der Betreuungen:
- Unterstützung bei regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- einen Zugang zum Onlineportal von HSE.Management
Basis:
Die Betreuung findet auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG), sowie weiteren einschlägigen Gesetzesgrundlagen, statt. Gewünschte Extraleistungen werden gesondert angeboten. Gestellung des Betriebsmediziners auf Wunsch oder Erfordernis.
Weiterhin bieten wir Ihnen zusätzlich:
- umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz – Arbeitssicherheit
- die Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Beratung bei der Baustelleneinrichtung
- die Erstellung von Baustellenkonzepten und Baustellenmanagement
SiGeKo- Leistungen RAB 30
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen.
Unsere Grundleistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination:
- Baustellenbegehungen
- Einschreiten bei Gefahr
- Einweisung der beteiligten Firmen
- Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz
- kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Planes
- Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen der Baufirmen vor der Arbeitsaufnahme
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
- Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Sicherheitsmängeln
- Ansprechpartner für Fragestellungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Dokumentation von festgestellten Sicherheitsmängeln, veranlassten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern in Fragen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle.
Brandschutz
Mit einem zertifizierten Brandschutzbeauftragten sorgen wir für den Brandschutz in Ihrem Betrieb und die vorhandenen Sicherheitssysteme. Darüber hinaus bieten wir einen organisierten Brandschutz, der unter anderem mögliche Schwachstellen aufdeckt und umfangreiche Prüfungen an vorgeschriebenen Löscheinrichtungen durchführt. Vorsorge ist vor den Sorgen.
Überlassen Sie unserem externen Brandschutzbeauftragten eine professionelle Unterstützung mit einer Rundumversorgung in Sachen Brandschutz und Prävention.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Beratung zur Verhütung von Entstehungsbränden
- Betriebliche Organisation des Brandschutzes
- Sicherung baulicher Brandschutzmaßnahmen
- Flucht- und Rettungswege-Prüfungen
- Prüfen baulicher Kennzeichnungen
- Durchführung von Evakuierungsübungen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Dokumentation zum Versicherungsschutz
- Beitragssenkungen der Sachversicherer
Zudem führen wir folgende Ausbildungen durch:
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
- Praktische Seminare z.B. am Firetrainer
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz ist darauf ausgerichtet,
- die Gefahr der Brandentstehung zu minimieren
- die frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung sicherzustellen
- die Rettung gefährdeter Personen zu ermöglichen
- Brände auf einen möglichst kleinen Raum zu begrenzen
- Folgeschäden und mögliche Betriebsunterbrechungen so gering wie möglich zu halten.
Die Betreuung des organisatorischen Brandschutzes umfasst:
- die innerbetriebliche Organisation des Brandschutzes
- die Sicherung baulicher Brandschutzmaßnahmen
- die Prüfung von Flucht- und Rettungswegen
- die Überwachung der technischen Betriebsbereitschaft
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Individuell angepasste Mitarbeiter-Qualifizierungen
- Maßnahmen zur Verhütung von Entstehungsbränden
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- eine ausführliche Dokumentation zum Versicherungsschutz
- Zugang zum Onlineportal von hse.management
Weitere Aufgaben ergeben sich aus der DGUV-Information 205-003
Asbest Sachkunde nach TRGS 519
Asbest wird nach der Gefahrstoffverordnung grundsätzlich als stark krebserzeugender Gefahrstoff eingestuft. Gesundheitsgefährdend ist dabei das Einatmen von Asbestfasern bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
Der gewerbliche Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ist dem Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten nach Anlage 1 zur TRGS 519 anzuzeigen.
Wir beraten Sie bei den zentralen Fragen:
Wer darf mit Asbest umgehen?
Wie werden Asbestabfälle abfallrechtlich eingestuft?
Wie muss Asbest endgelagert werden?
HSE.Management bietet Ihnen:
- Gestellung der fachkundigen Person nach TRGS 519 Abs.3
- Fachkundige Beratung (Sachkundenachweis nach TRGS 519 Abs. 3)
- Untersuchung von Faserproduktproben auf Asbest
- Planungssicherheit vor der Sanierung
- Baustellenmanagement
Marine & Werften- SiGeKo- Leistungen
Durch unseren Standortvorteil und unsere Expertise können wir gerade im Bereich der Marine ein breites Spektrum an Erfahrung in dem Bereich der SiGeKo bieten. Profitieren Sie von unserem Expertenwissen bei den folgenden Leistungspaketen:
- Bereitstellung von Fachpersonal bei Instandhaltungsarbeiten
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
- projektübergreifendes Management
- ziviltechnische Unterstützung bei Instandhaltungsmaßnahmen
- sicherheitstechnisches Management bei Nahunternehmen
- Service für Ad-hoc-Anforderungen, technische Änderungen, Erweiterung der Ausrüstung und geplante Reparaturen der Marineeinheiten
Auf sicherem Kurs mit HSE.Management
Koordinatoren nach TRGS 524 Anlage 2 B und DGUV Regel 101-004 Anhang 6A
(fachkundige Personen- Altlastensanierung)
Die fachkundige Person nach TRGS 524 Anlage 2B übernimmt die Koordination bei der Planung und der Durchführung von Arbeiten in Kontaminierten Bereichen.
Leistungsangebot:
- Gestellung der fachkundigen Person
- Informationsermittlung
- Erstellen von A+S- Plänen
- Erstellen von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen
- Festlegung organisatorischer Maßnahmen
- Festlegung der PSA
- Hinweise zur messtechnischen Überwachung
- Machbarkeitsprüfung
- Verhaltensregeln zur Handhabung und Entsorgung
- Dokumentation, Nachweise
Sichern Sie Ihren Erfolg und reduzieren Sie Risiken! Setzen Sie auf Arbeits- und Gesundheitssicherheit.
Sie brauchen einen zuverlässigen Partner und legen Wert auf Qualität?